Nach dem Spätdienst geht ihr auf dem Sofa noch einmal die Stellenanzeigen durch. Eine sticht heraus: ein Stundenlohn, den kein Haus nach Tarif zahlt. Mehrere hundert Euro steuerfrei obendrauf, jeden Monat. Ein Dienstwagen mit Tankkarte, auch privat zu nutzen.
Die Zahlen in solchen Anzeigen wechseln, das Muster bleibt gleich. Und die Erfahrung ist auch immer dieselbe: Wer sich meldet und zwei Wochen später im Büro sitzt, bekommt ein Angebot zu hören, das mit der Anzeige nur noch entfernt zu tun hat.
Zwei Fragen hängen daran. Die erste: Was davon geht überhaupt? Wenn das so einfach wäre, würde es jedes Unternehmen in Deutschland machen. Die zweite ist die wichtigere, und um sie geht es hier eigentlich: Welche Gehaltsvorstellung sorgt dafür, dass Kliniken und Einrichtungen euch tatsächlich buchen?
Was an den steuerfreien Beträgen stimmt
Mehr, als viele denken. Die steuerfreien Bestandteile sind nicht der Trick an der Sache, sie stehen im Gesetz.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit bleiben nach § 3b des Einkommensteuergesetzes steuerfrei: 25 Prozent für Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr, 40 Prozent für die Zeit zwischen 0 und 4 Uhr, wenn die Schicht vor Mitternacht begonnen hat, 50 Prozent an Sonntagen, 125 Prozent an gesetzlichen Feiertagen und 150 Prozent am 24., 25. und 26. Dezember sowie am 1. Mai. Gerechnet wird jeweils auf den Grundlohn.
Dazu kommt die Verpflegungspauschale. Wer auswärts arbeitet, kann 14 Euro bei mehr als acht Stunden Abwesenheit steuerfrei bekommen, 28 Euro bei vollen 24 Stunden (§ 9 Absatz 4a EStG). Zwanzig Einsatztage mal 14 Euro sind 280 Euro im Monat, von denen nichts abgeht. Ein Sachbezug bis 50 Euro monatlich bleibt ebenfalls steuer- und beitragsfrei, solange es eine Sache ist und kein Geld: eine Gutscheinkarte, keine Überweisung.
So kommen die dreistelligen Beträge in den Anzeigen zustande. Bis hierhin ist daran nichts falsch, und ihr solltet danach fragen statt es für unseriös zu halten.
Die Grenzen, die in denselben Paragrafen stehen
Sie werden in Anzeigen fast nie mitgeschrieben, und sie entscheiden darüber, wie lange die schöne Zahl trägt.
Bei den Zuschlägen laufen zwei verschiedene Deckel. Steuerfrei bleibt der Zuschlag nur, soweit der Grundlohn mit höchstens 50 Euro je Stunde angesetzt wird. Beitragsfrei in der Sozialversicherung ist er dagegen nur bis zu einem Grundlohn von 25 Euro. Wer 30 Euro Grundlohn hat, zahlt auf den Teil des Zuschlags, der auf die darüberliegenden 5 Euro entfällt, ganz normal Sozialabgaben. Steuerfrei bleibt er trotzdem. Genau hier weicht das Netto von dem ab, was auf dem Zettel im Büro ausgerechnet wurde.
Die Verpflegungspauschale läuft aus. Sie gibt es je Einsatzstelle nur für die ersten drei Monate. Wer ein halbes Jahr in derselben Klinik arbeitet, bekommt sie im zweiten Halbjahr nicht mehr — und ein Angebot, das mit ihr als festem Monatsbetrag rechnet, stimmt ab dem vierten Monat nicht mehr. Es kann auch von Anfang an nicht stimmen: Wer einem Haus bis auf Weiteres zugeordnet ist, hat dort unter Umständen die erste Tätigkeitsstätte, und dann ist es gar keine Auswärtstätigkeit. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass auch ein befristeter Vertrag eine solche dauerhafte Zuordnung nicht ausschließt.
Und alles davon muss obendrauf kommen. Steuerfreie Bestandteile setzen voraus, dass sie zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Wer den Grundlohn drückt, um Platz für steuerfreie Anteile zu schaffen, baut kein cleveres Modell, sondern eine Nachzahlung.
Das ist die Antwort auf die Frage, warum nicht jedes Unternehmen das macht. Viele machen es. Sie machen es nur in diesen Grenzen, und in diesen Grenzen kommt eben nicht jeder Betrag heraus, der sich gut in eine Anzeige setzen lässt.
Der Dienstwagen bringt kein Geld, er kostet welches
Ein Fahrzeug mit Tankkarte zur privaten Nutzung ist kein steuerfreier Bonus. Es ist ein geldwerter Vorteil, und der wird versteuert und verbeitragt wie Lohn.
Gerechnet wird nach der Ein-Prozent-Regel: ein Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat für die Privatnutzung, dazu 0,03 Prozent des Listenpreises je Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Bei einem Listenpreis von 35.000 Euro und 20 Kilometern Entfernung sind das 350 Euro plus 210 Euro, also 560 Euro geldwerter Vorteil im Monat. Auf diesen Betrag zahlt ihr Steuern und Sozialabgaben. Die Tankkarte für Privatfahrten ist mit der Ein-Prozent-Regel abgegolten und erhöht den Betrag nicht.
Ob sich das lohnt, hängt daran, ob ihr sonst ein Auto kaufen und unterhalten würdet. Es kann sich sehr wohl rechnen. Aber es ist eine Sachleistung, die euer Netto senkt, und niemand sollte es als Gehaltsbestandteil in eine Summe schreiben, ohne diese Rechnung daneben zu stellen.
Wenn es doch nicht stimmt: Wer zahlt?
Diese Frage ist berechtigt, und die Antwort ist bei Steuern und Sozialversicherung unterschiedlich. Das ist der Punkt, an dem es euch betrifft und nicht nur die Firma.
Bei der Lohnsteuer haften Firma und Beschäftigte gemeinsam, sie sind Gesamtschuldner (§ 42d EStG). Das Finanzamt kann sich aussuchen, an wen es sich hält. Ihr könnt in Anspruch genommen werden, wenn die Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig einbehalten wurde — und das ist genau der Fall, wenn Bestandteile steuerfrei behandelt wurden, die es nicht sind.
Bei den Sozialversicherungsbeiträgen liegt es umgekehrt. Die schuldet der Arbeitgeber, und euren Anteil darf er nur bei den nächsten drei Lohnzahlungen nachträglich einbehalten (§ 28g SGB IV). Was länger zurückliegt, bleibt bei ihm hängen.
Kurz: Das Beitragsrisiko trägt die Firma. Am Steuerrisiko könnt ihr beteiligt werden. Deshalb ist die Frage, ob ein Vergütungsmodell trägt, nicht allein die Sorge des Arbeitgebers.
Warum das Angebot im Büro plötzlich anders aussieht
Der Grund ist selten böser Wille. Er ist eine Rechnung, die vor dem Gespräch niemand aufmacht.
Eure Stunde wird der Klinik nicht zu eurem Lohn berechnet, sondern zu einem Verrechnungssatz. Darin stecken der Bruttolohn, die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Umlagen und Berufsgenossenschaft, bezahlter Urlaub, Feiertage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, einsatzfreie Zeiten, in denen ihr trotzdem Geld bekommt, dazu Verwaltung und Marge. Branchenüblich landet der Satz beim 1,8- bis 2,5-Fachen des Bruttostundenlohns. Das ist keine gesetzliche Größe, sondern eine Erfahrungsspanne, und sie schwankt.
Rechnet einmal in diese Richtung, statt nur in eure. Bei 30 Euro Stundenlohn liegt der Satz, den eine Station genehmigt bekommen muss, jenseits von 55 Euro. Es gibt Häuser und Situationen, in denen das durchgeht. In den meisten geht es das nicht, und dann steht ihr mit einem großartigen Stundensatz da, den niemand bucht.
Was jetzt kommt, ist unsere Erwartung und keine Tatsache: Wir rechnen damit, dass dieser Punkt schärfer wird. Ab 2027 wird das Pflegebudget gedeckelt und der Selbstkostenausgleich entfällt,
was das genau bedeutet, haben wir aufgeschrieben. Wie stark die Häuser dann auf den Satz schauen, wissen wir nicht. Dass sie es tun werden, halten wir für sicher.
Ein Angebot, das euch am Telefon begeistert und für das euch niemand einsetzt, ist deshalb kein Angebot. Es ist ein Prospekt.
Die Zahlen, an denen ihr euch orientieren könnt
Drei Größen sind belegbar und helfen mehr als jede Anzeige.
Nach unten: Das seit dem 1. Januar 2026 einheitliche DGB/GVP-Tarifwerk der Zeitarbeit reicht ab dem 1. September 2026 von 15,33 Euro in der untersten bis 29,42 Euro in der obersten Entgeltgruppe; zum 1. April 2027 steigen die Sätze erneut, um 3,5 Prozent. Der Pflegemindestlohn liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 21,03 Euro für Pflegefachkräfte. Achtung bei dieser Zahl: Die Verordnung nimmt Krankenhäuser ausdrücklich aus. Für einen Klinikeinsatz ist sie keine Untergrenze, für Einsätze in der Alten- und Krankenpflege schon.
Zum Vergleichen: In der Entgeltgruppe P 7 des TVöD, in die eine dreijährig examinierte Pflegefachkraft gehört, stehen seit dem 1. Mai 2026 zwischen 3.510,30 und 4.305,40 Euro im Monat. Bei einer 39-Stunden-Woche sind das rund 20,70 bis 25,40 Euro Grundlohn je Stunde. Wichtig dabei: Zuschläge und Zulagen kommen dort genauso obendrauf. Der Vergleich zwischen einem Zeitarbeits-Stundenlohn samt aller Zuschläge und einem nackten TVöD-Grundgehalt geht immer zugunsten der Zeitarbeit aus, und er sagt nichts.
Nach neun Monaten: Wer so lange im selben Kundenbetrieb eingesetzt ist, hat Anspruch auf dasselbe Entgelt wie die Stammbelegschaft (§ 8 Absatz 4 AÜG). Länger abweichen darf nur, wer einen Branchenzuschlagstarifvertrag anwendet, der stufenweise heranführt. Die elf, die es gibt, decken Metall, Chemie, Papier, Druck, Textil und den Schienenverkehr ab. Für die Pflege gibt es keinen. Nach neun Monaten gilt hier also gleicher Lohn, ohne Verlängerungsmöglichkeit.
Was ihr von uns nicht bekommt
Wir sind selbst Personaldienstleister. Wenn ihr euch bei uns meldet, haben wir ein Interesse daran, euch zu gewinnen, und das sollt ihr beim Lesen mitdenken.
Was wir nicht können: die Zahlen aus solchen Anzeigen überbieten. Unsere liegt in aller Regel darunter. Wir halten das für ehrlicher als eine Zahl, die im Büro schrumpft, aber es bleibt eine niedrigere Zahl, und wer nur Stundenlöhne nebeneinanderlegt, wird sich anders entscheiden.
Was ihr trotzdem tun könnt: nach der Zahl fragen, bevor ihr euch auf den Weg macht. Bei uns und überall sonst. Eine Firma, die eine Zahl erst im persönlichen Gespräch nennt, hat dafür einen Grund.
Was ihr tun könnt
Fünf Fragen, die ein Angebot in wenigen Minuten sortieren. Sie funktionieren bei jedem Anbieter, auch bei uns.
- Wie hoch ist der Grundlohn, ohne alles andere? Er ist die Zahl, die auch für einen Frühdienst am Dienstag gilt, an dem es keine Zuschläge gibt.
- Welche Bestandteile sind steuerfrei, und wie lange laufen sie? Bei der Verpflegungspauschale ist die Antwort drei Monate je Einsatzstelle. Kommt eine andere, lasst sie euch erklären.
- Wie viele Stunden wurden im letzten Quartal tatsächlich gebucht? Ein hoher Satz bei halber Auslastung ist weniger wert als ein mittlerer bei vollem Monat.
- Was ist der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs, und wie weit ist der Weg? Erst mit diesen zwei Angaben lässt sich ausrechnen, was der Dienstwagen euch netto kostet.
- Steht das alles im Vertrag? Eine mündlich zugesagte Zulage ist keine. Das gilt für den Grundlohn genauso wie für die steuerfreien Anteile.
Wie die Zuschläge und Abzüge später auf der Abrechnung auftauchen, steht in
unserem Beitrag zum Arbeitszeitkonto. Ob in der Zeitarbeit unterm Strich mehr ankommt, haben wir
an anderer Stelle durchgerechnet. Und wenn ihr das alles erst einmal ausprobieren wollt, ohne zu kündigen,
geht auch das.
Worum es uns hier geht
Nicht darum, dass ihr uns nehmt. Sondern darum, dass ihr die Zahl versteht, die euch jemand hinschiebt, bevor ihr unterschreibt. Wer sie euch erklären kann, hat sie durchgerechnet. Wer ausweicht, meistens nicht.
Vielleicht ist am Ende auch gar keine Zeitarbeit die Antwort, sondern
der Flexpool im eigenen Haus. Auch das sagen wir lieber vorher als hinterher.
Wenn ihr über realistische Zahlen sprechen möchtet, meldet euch einfach. Unverbindlich, ohne Unterlagen, und ohne dass danach etwas passiert, was ihr nicht wollt.
Dieser Beitrag erklärt die allgemeine Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Wie ein konkretes Angebot steuerlich zu behandeln ist, beantworten eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein.