Arbeits­zeitkonto

Darf der Disponent deine Überstunden streichen?

just NEW LINE klärt auf:

Du hast dich freigehalten, du stehst bereit, dein Dienst kann losgehen. Dann kommt der Anruf: Es hat sich nichts gefunden für diese Woche. Und gleich hinterher, in einem Ton, als wäre es die naheliegendste Sache der Welt: „Nimm die Tage doch einfach von deinem Arbeitszeitkonto.“

Die Antwort darauf lautet nein. Und zwar nicht, weil wir großzügig sind, sondern weil das Konto für etwas ganz anderes da ist.

Es sind deine Stunden. Du hast sie gearbeitet. Dass für dich kein Einsatz gefunden wurde, ist kein Grund, sie wieder auszugeben.

Wofür das Arbeitszeitkonto überhaupt da ist

Stell dir das AZK als persönliches Zeitsparbuch vor. Was du über deine Monatsstunden hinaus arbeitest, wandert darauf. Was du daraus abrufst, geht ab.

Der eigentliche Zweck heißt Entgeltstabilität, und das klingt komplizierter, als es ist. Jeder Monat ist unterschiedlich lang, die Zahl der Arbeitstage schwankt, und deine tatsächlich geleisteten Stunden schwanken mit. Ohne Konto würde dein Gehalt jeden Monat anders ausfallen.

Das Konto glättet das. Dein Gehalt bleibt konstant, und du kannst deine Miete, deine Raten und deinen Urlaub planen, ohne jeden Monat neu zu rechnen. Rechtliche Grundlage ist das DGB/GVP-Tarifwerk, das seit dem 1. Januar 2026 für die gesamte Zeitarbeit gilt.

Wenn du wissen willst, wie das Konto in deiner monatlichen Abrechnung auftaucht, steht das in Teil 1 dieser Reihe.

Die Grenzen, und wo sie herkommen

Bei uns gibt es zwei feste Regeln:

Nach oben: maximal 150 Plusstunden. Mehr sammelst du bei uns nicht an. Das ist unsere Unternehmensregelung, nicht das Gesetz. Der Grund dahinter ist einfach: Ein Konto, das immer weiter anwächst, ist irgendwann kein Guthaben mehr, sondern eine Summe, die dir faktisch niemand mehr auszahlt.

Nach unten: Minusstunden nur mit deiner schriftlichen Zustimmung. Minusstunden sind möglich, und manchmal sind sie praktisch. Du hast deinen Urlaub schon komplett verplant, aber es kommt ein Termin dazwischen, den du nicht verschieben kannst. Dann kannst du ins Minus gehen und die Stunden später wieder einarbeiten.

Genau da liegt der Haken, und deshalb sagen wir es deutlich: Minusstunden musst du wieder einarbeiten. Sie sind ein Vorschuss auf deine eigene Zeit, keine geschenkte Freizeit. Sie sollten die Ausnahme bleiben, nicht die Regel.

Und sie entstehen bei uns ausschließlich, wenn du schriftlich zustimmst. Niemand kann dich dazu zwingen.

Der Punkt, den fast niemand kennt

Dieser Abschnitt ist der Grund, warum sich das Lesen lohnt, selbst wenn du den Rest schon wusstest.

Dein Lohn besteht aus mehreren Teilen: dem Tariflohn, der außertariflichen Zulage, die du bei deiner Einstellung verhandelt hast, und den Zuschlägen laut Tarifvertrag, wenn du in unterschiedlichen Schichten arbeitest.

Auf deinem Arbeitszeitkonto liegt aber nur der Tariflohn. Zulage und Zuschläge wandern nicht aufs Konto, sie müssen im laufenden Monat ausgezahlt werden.

Das hat eine Folge, die viele überrascht: Wenn du Stunden von deinem Konto abrufst, kommt nur der Tariflohn zur Auszahlung, nicht dein Gesamtlohn. Ein Monat, in dem du viel vom Konto nimmst, fällt deshalb niedriger aus als ein Monat, den du durchgearbeitet hast, obwohl die Stundenzahl identisch ist.

Das ist keine Kürzung und kein Fehler in der Abrechnung. Es ist einfach die Mechanik dahinter. Wer sie kennt, plant den Kontoabruf anders, gerade vor größeren Ausgaben.

Darf die Disposition auf dein Konto zugreifen?

Hier ist die Antwort dreigeteilt, weil drei verschiedene Dinge oft durcheinandergeworfen werden.

Unsere Regelung. Bei just NEW LINE greift niemand außer dir auf dein Konto zu. Keine Disposition, keine Buchhaltung, keine Geschäftsführung. Jeder Abruf braucht deinen schriftlichen Antrag. Daran halten wir uns, und daran kannst du uns messen.

Das Gesetz. Der Gedanke dahinter ist keine Erfindung von uns. In § 11 Absatz 4 Satz 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes steht, dass dein Recht auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers vertraglich weder aufgehoben noch beschränkt werden kann. Übersetzt: Wenn dein Arbeitgeber dir keinen Einsatz verschafft, ist das sein Risiko, nicht deins. Er schuldet dir die Vergütung, und er kann sich davon auch nicht durch eine Klausel im Vertrag befreien.

Die Grenze der Aussage. Und jetzt der Satz, den du in vielen Beiträgen zu diesem Thema nicht findest: Die Gerichte entscheiden in Randfällen nicht einheitlich. Landesarbeitsgerichte haben einseitige Kürzungen des Zeitkontos in einsatzfreier Zeit für unwirksam gehalten, in einzelnen Konstellationen eine Verrechnung aber zugelassen, etwa wenn jemand fest einem Kunden zugeordnet ist und dieser mangels Bedarf nicht abruft.

Was heißt das praktisch? Die Richtung ist klar und sie ist auf deiner Seite. Aber wer dir sagt, das sei in jedem denkbaren Fall längst entschieden, vereinfacht. Wenn es bei dir konkret wird, ist das eine Sache für einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder deine Gewerkschaft, nicht für einen Blogbeitrag.

Wenn trotzdem Druck gemacht wird

Es passiert, und nicht nur bei kleinen Anbietern. Vier Dinge helfen:

  • Sag am Telefon nichts zu. Kein „ja, passt schon“, kein „machen wir so“. Ein mündliches Einverständnis lässt sich hinterher schwer wieder einfangen.
  • Bitte um Schriftform. Ein Satz genügt: „Schreib mir das bitte kurz, dann schaue ich es mir an.“ Wer im Recht ist, hat damit kein Problem.
  • Prüfe deine nächste Abrechnung gegen deinen Kontostand. Vergleiche den ausgewiesenen AZK-Saldo mit dem des Vormonats. Eine Bewegung, die du nicht beantragt hast, siehst du sofort.
  • Frag früh nach, nicht am Jahresende. Je frischer der Monat, desto leichter lässt sich klären, wie eine Buchung zustande kam.

Was wir tun können und was nicht

Zwei Dinge gehören dazu, auch wenn sie uns nicht schmeicheln.

Wir sind keine Kanzlei. Ob eine konkrete Buchung auf deinem Konto rechtmäßig war, dürfen und können wir nicht beurteilen. Das ist Rechtsberatung und gehört zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder zu deiner Gewerkschaft, wo der Rechtsschutz als Mitglied meist schon enthalten ist.

Und wir sind in dieser Frage Partei, kein neutraler Schiedsrichter. Wir sind selbst Personaldienstleister und beschreiben hier unsere eigene Regelung. Dass die gut aussieht, wenn wir sie selbst aufschreiben, liegt in der Natur der Sache. Vergleich sie mit dem, was in deinem Vertrag steht.

Was wir können: erklären, wie dein Konto rechnerisch funktioniert, welche Bewegungen normal sind und welche nicht, und was in Berliner Verträgen üblich ist und was nicht.

Zusammengefasst

Dein Arbeitszeitkonto ist dein Sicherheitsnetz, nicht der Spielball der Disposition. Es glättet dein Gehalt, es gehört dir, und es bewegt sich nur, wenn du unterschreibst.

Wenn dir bei deiner Abrechnung etwas nicht stimmig vorkommt oder Druck auf dich ausgeübt wird, lass dich nicht verunsichern. Frag nach, lass dir Dinge schriftlich geben, und hol dir Rat, wenn es ernst wird.

In Teil 3 nehmen wir uns die berüchtigte Durchschnittsberechnung bei Krankheit und Urlaub vor. Also genau die Stelle, an der die meisten Abrechnungen zum ersten Mal unlogisch aussehen und es meistens nicht sind.

Stand: August 2026. Angaben zum Tarifwerk beziehen sich auf das DGB/GVP-Tarifwerk für die Zeitarbeit. Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Dein Ansprech­partner

Natascha Lechthaler
Senior Account Executive
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